FIDIC - Universalvertrag oder notwendiges �bel?FIDIC-Bedingungen bei uns Im Zusammenhang mit Mangel an Auftr�ge von inl�ndischen Investoren und mit dem st�ndig wachsenden Kundendiktat
sind unsere Lieferanten gezwungen, Vertr�ge auch gem�� Vertragsbedingungen zu schlie�en, mit denen sie nicht gen�gend Erfahrung haben und
die ihre �bliche und eingef�hrte Praxis wie Bau gem�� dem Handelsgesetzbuch nicht darstellen. Zu solchen geh�ren nicht nur die
VOB-Lieferbedingungen (Verdingungsordnung f�r Bauleistungen), die von den deutschen Investoren angewandt werden, sondern insbesondere
die FIDIC-Vertragsbedingungen, die in der internationalen Baupraxis angewandt werden. Die FIDIC-Bedingungen, einschlie�lich ihrer
modifizierten Versionen, geh�ren daher zu den am h�ufigsten benutzten Unterlagen f�r Abschl�sse von Vertr�gen �ber Lieferungen von
Bauarbeiten, und zwar nicht nur in anglophonen Gebieten. Unsere Lieferanten konnten die FIDIC-Bedingungen bereits in der Vergangenheit
bei Bauvorhaben im Ausland (arabische L�nder, Mittlerer Osten) kennen lernen. Allgemein gilt aber, dass die FIDIC-Bedingungen von unseren
Lieferanten f�r unangemessen, einseitig und die Auftraggeber grunds�tzlich beg�nstigend gehalten werden, auch wenn die Auslandslieferanten
sie mit Bezug auf andere Praxis entscheidend nicht so sehen. Falls sie nicht ihre Tagespraxis darstellen, wundern sie sich mittlerweile
gar nicht mehr �ber den Wortlaut der Bedingungen. In vielen F�llen macht daher der Lieferant seine Anmerkungen zum vorgelegten Vertrag, statt
zu lernen damit zu "leben" und Arbeiten und Lieferungen danach durchzuf�hren. Entstehung der FIDIC-Bedingungen
Die FIDIC-Bedingungen werden heute benutzt und sind verbreitet auch als Vertragsbedingungen in
Ausschreibungsverfahren der Weltbank und der Europ�ischen Bank im vollst�ndigen Wortlaut oder in modifizierter Version. Die Weltbank
wendet die FIDIC-Bedingungen f�r Angebotsverfahren f�r Bauarbeiten an, die als SBD Works (Sample Bidding Documents for Civil Works)
bezeichnet werden. In diesem Fall unterscheidet die Bank Verbindlichkeitsstufen der Unterlagen, wo sie zwischen empfohlenen Unterlagen
(recommended) und erg�nzenden Unterlagen (optional) unterscheidet. Gleichzeitig werden die FIDIC-Bedingungen als ganze Vertragsanlagen
f�r Lieferungen von Bauarbeiten benutzt. Weiterentwicklung der FIDIC-Bedingungen Die FIDIC-Bedingungen reagieren auf Entwicklungen im Bauwesen und im Bereich der Projekte in der Welt mit Herausgabe von neuen Bedingungsversionen, die z.B. das Silberne Buch (The Silver Book) darstellt. Es ber�cksichtigt die Baubedingungen nicht nur im �ffentlichen Sektor f�r Regierungsorganisationen, sondern ist gleichzeitig f�r den Privatsektor anwendbar. Die urspr�nglichen Bedingungen, die als Rotes Buch (The Red Book) bezeichnet werden, gingen von den Bedingungen des Britischen Ingenieurverbandes (British Institution of Civil Engineers) aus. F�r Lieferungen von Gro�anlagen, f�r komplexe Projekte oder Lieferungen von Investitionskomplexen werden Bedingungen des Gelben Buches (The Yellow Book), Vertragsbedingungen f�r Elektro- und Maschinenarbeiten (Conditions of Contract for Electrical und Mechanical Works) angewandt, die in der Praxis als FIDIC E&M-Bedingungen bezeichnet werden. Der Herausgabe dieser Version gingen Vertragsbedingungen f�r schl�sselfertige Lieferungen (Conditions of Contract for EPC Turnkey Projects) und 1998 die Ver�ffentlichung der Bedingungen Conditions of Contract for Plant and Design-Build voraus. In den aktualisierten Ausgaben der FIDIC-Bedingungen ber�cksichtigt die Kommission f�r Vorbereitung von Vertragsbedingungen (FIDIC Drafting Committee) praktische Anmerkungen der Lieferanten und gleichzeitig Ergebnisse der Rechtsstreite, die aufgrund der abgeschlossenen Vertr�ge gef�hrt wurden. Letzte �nderungen der FIDIC-Bedingungen wurden als Rotes Buch (The New Red Book) und als Gelbes Buch (The New Yellow Book) 1999 herausgegeben, wobei auch sog. verk�rzte Version des Vertrags (Short Form of Contract) eingef�hrt wurde. Auch wenn man in der Welt bereits 1998 die farbige Kennzeichnung der Vertragsversionen verlassen hat, werden sie nach wie vor in der Bau- bzw. in der Sprachpraxis so bezeichnet. FIDIC-Bedingungen im Fall von Projektarbeiten
Einen spezifischen Fall stellen Lieferbedingungen dar, wenn der Lieferant gleichzeitig f�r Projektarbeiten
verantwortlich ist. Bei komplexen Lieferungen, umfangreicheren Projekten von Bau- und Technologieteilen oder bei Lieferungen von
Investitionskomplexen stellt der Lieferant auch die Projektarbeiten in Eigenregie sicher. Die Voraussetzung f�r diese in unserer Praxis
un�bliche Vertragsstruktur ist die Bereitschaft des Bauherrn, das aus den Projektarbeiten resultierende Risiko auf die Seite des
Lieferanten zu �bertragen. Allgemeine Verantwortlichkeit f�r Projektarbeiten, deren Tr�ger bei uns der Projektant ist, wird damit auf
die Seite des Baulieferanten �bertragen. Der Grund f�r die Anwendung dieser Vertragsstruktur ist auf Seite des Bauherrn die Bem�hung um
Verk�rzung des Vorbereitungsprozesses und des eigentlichen Baus so, dass diese T�tigkeiten praktisch gleichzeitig verlaufen. Unstrittiger
Vorteil der angef�hrten Lieferart ist die Zeiteinsparung auf der Seite des Bauherrn, obwohl auf der anderen Seite der Prozess der
Planungsverabschiedung l�nger ist und die gesamten Bautermine verl�ngern kann. Diese T�tigkeit wird bereits in den Bedingungen des
Ausschreibungsverfahrens angef�hrt, wo die Anforderungen an Projektarbeiten klar und eindeutig definiert und in angemessenem Ma� an
Details beschrieben sein sollen. Insbesondere diese Anforderung der Lieferanten wird aber h�ufig nicht erf�llt und die vorgelegten
Planungsunterlagen des Bauherrn weist viele Fehler, Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen auf und haben h�ufig eine minimale Aussagekraft.
Es ist nicht un�blich, dass der Bauherr eine Planung vorlegt, die nicht einmal Parameter der Planung f�r Baugenehmigung erf�llt und
praktisch einen Studiencharakter hat. Auch wenn der Preis des Lieferanten h�her ist als die Summe der Kosten f�r Projektarbeiten und
eigene Realisierung, denn das im Angebotspreis enthaltene Risiko des Lieferanten ist h�her, wird die Art der Lieferungen, die in der
Praxis als D-B (design-build) bezeichnet werden, immer h�ufiger genutzt. Umfang und Anwendung von FIDIC Allgemeinen und Besonderen Bedingungen
Abgesehen vom eigentlichen Inhalt der FIDIC-Vertragsbedingungen �berrascht auf den ersten Blick das Missverh�ltnis
zwischen dem Umfang des Vertrags und dem seiner Anlagen. Der eigentliche Vertrag hat den Umfang von 2 bis 4 Textseiten und andererseits
gibt es umfangreiche Anlagen, die insbesondere Gesch�ftsbedingungen und technische Bedingungen des Vertrags und technische Spezifikationen
darstellen.
Auch wenn beide Teile der Bedingungen durch Verweise im Text gegenseitig verzahnt sind und von gleichen Prinzipien
ausgehen, haben sie eine klare Gliederung und eingeschr�nkte G�ltigkeit. Allgemeine Lieferbedingungen, die aus 25 Kapiteln und 77 Artikeln
(Version bis 1999) bestehen, beschreiben Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die von �blichen Bauvertr�gen ausgehen und auf kein
bestimmtes Land gebunden sind. Die innere Verzahnung einzelner Teile wie ganzer Kapitel dieser Bedingungen ist selbstverst�ndlich. Dieser
Tatsache muss sich jeder Lieferant bei der Arbeit mit den FIDIC-Bedingungen bewusst sein, denn jede Ver�nderung eines der Teile der Bedingungen
hat Auswirkungen auf weitere Bedingungen und Vertragsverpflichtungen des Lieferanten. Andererseits haben Ver�nderungen der sog. Besonderen
Bedingungen, die f�r jedes Projekt und jeden Vertrag spezifisch sind, nur eine eingeschr�nkte Auswirkung auf die Allgemeinen Lieferbedingungen. Vorlegung eines Angebots gem�� den FIDIC-Bedingungen
Bei Angebotsvorlegung erkennt der Lieferant daher leicht, welchen Teil der Allgemeinen Bedingungen der Bauherr ver�ndern will.
Gr��erer Umfang der Besonderen Bedingungen sollte den Lieferanten auf m�gliche Projektrisiken sofort aufmerksam machen, auch wenn dieser Umfang manchmal
auch Unsicherheit oder Mangel an Erfahrung des Autors von diesen Bedingungen abbildet, der mit den Bedingungen keine ausreichende Praxis hat und der sich
daher auf diese Art und Weise "absichern" will. Stellen die Allgemeinen Bedingungen ein angemessenes Ma� an Risiko dar, bedeutet der Text der Besonderen
Bedingungen ein wesentlich h�heres Risiko f�r den Lieferanten aus Sicht des Preises. In der Praxis gibt es gen�gend F�lle, wo der Lieferant die Anforderungen
des Bauherrn in Form von Besonderen Lieferbedingungen nicht im Angebotspreis ber�cksichtigt. Allgemein gilt aber, dass der Umfang dieser Bedingungen spezifisch
und von einzelnen F�llen abh�ngig ist und dass es daher kein Kriterium f�r ihren "vorgeschriebenen oder empfohlenen Umfang" gibt. Diese Tatsache war
gleichzeitig der Grund f�r die Aufteilung der Bedingungen in Allgemeine und Besondere Bedingungen bereits bei deren Entwicklung. Die FIDIC-Bedingungen
f�hren neben anderem keine grunds�tzliche Anwendung von Normen an, die der Lieferant selbst�ndig mit dem Bauherr vereinbaren muss - in der Regel ist die
Anforderung an Anwendung entsprechender Normen Inhalt der Besonderen Vertragsbedingungen (S.C.C.) Kontrolle des vorgelegten Vertrags gem�� den FIDIC-Bedingungen Mit Bezug auf den Umfang der deutlich unterschiedlichen Vertragsverpflichtungen des Lieferanten im Vergleich zu unserer Gesch�fts- und Bauarbeit wird eine Kontrolle der FIDIC-Bedingungen im u.a. Umfang empfohlen. Erarbeitung einer Analyse der vom Bauherrn vorgelegten Bedingungen, ihre Auslegung und Festlegung von Projektrisiken ist daher praktisch eine Notwendigkeit und senkt wesentlich das Risiko des Lieferanten aufgrund der Unkenntnis dieser Bedingungen. Kontrolle der vorgelegten FIDIC-Bedingungen wird mindestens im folgenden Umfang empfohlen:
Voraussetzung f�r erfolgreiche Projektrealisierung anhand der FIDIC-Bedingungen ist daher nicht nur Teilnahme am Seminar �ber FIDIC-Problematik oder �bersetzung des Textes der Vertragsbedingungen, sondern insbesondere die Kenntnis der FIDIC-Bedingungen in der Praxis und ihre detaillierte Analyse. |
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